5G

5G (für „fünfte Generation [des Mobilfunks]“) ist die Bezeichnung eines Standards für mobiles Internet und Mobiltelefonie. Die Nutzungsrechte hierfür wurden 2019 von der dafür zuständigen Bundesnetzagentur in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen einer Versteigerung vergeben. Für den zuvorigen LTE-Standard („Long Term Evolution“, langfristige Entwicklung) wurden von der Bundesnetzagentur ursprünglich Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz vergeben. Hinzu kamen durch die Versteigerung im Juni 2015 Frequenzen aus dem Bereich 700 MHz, die sich für den Einsatz in ländlichen Regionen besonders gut eignen und bisher vom Rundfunk verwendet wurden. 2019 wurden in einer Frequenzauktion 41 Blöcke aus den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz versteigert. Südkorea, die Schweiz und einzelne Städte in den USA haben 5G bereits in Betrieb genommen. 5G soll auf dem bestehenden Mobilfunkstandard LTE aufbauen und bessere Verbindungen ermöglichen. Technisch umgesetzt wird das durch die Nutzung höherer Frequenzen als bei vorigen Standards und einem dichteren Netz von Antennenanlagen. Die Verwendung höherer Frequenzen macht zwar den Durchsatz größerer Datenmengen pro Zeiteinheit möglich, ist jedoch an geringere Reichweiten gebunden was bedeutet, dass flächendeckend mehr Funkmasten aufgestellt werden müssen. Wesentliche Neuerungen von 5G werden erst bei der Nutzung von Frequenzen oberhalb von 6 GHz erwartet. Technisch möglich sind Frequenzen von 6 bis 28 GHz und darüber hinaus. Die 5G-Technologie ist grundsätzlich auf drei verschiedene Anwendungsszenarien hin ausgerichtet.

  • Eine erweiterte mobile Verbindung, um Mobilgeräte mit möglichst hohen Datenraten zu versorgen.
  • Das "Internet der Dinge" - gemeint sind meist stationär eingesetzte Geräte mit Internetanbindung - was möglichst viele Verbindungen mit eher geringen Datenraten und niedrigem Energieverbrauch unterstützen soll.
  • Reaktionsschnelle und zuverlässige Verbindungen mit geringer Reaktionszeit, die beispielsweise autonomes Fahren oder Industrie-Automation ermöglichen.

Gesicherte und statistisch verwertbare Erkenntnisse zu unerwünschten Auswirkungen oder Nebeneffekten sind aus populärwissenschaftlicher Sicht noch nicht vorhanden. Laut Bundesamt für Strahlenschutz sei bei Beachtung von Grenzwerten eine Verwendung unbedenklich - wobei eine Aussage zur Strahlungsintensität aufgrund der gesteigerten Anzahl der Antennen und der Untersuchung rein thermischer Wirkungen derzeit hypothetisch bleibt.