Das Heilmittelwerbegesetz verbietet uns Hinweise auf klinische Studien und deren Ergebnisse. Diese Informationen dürfen nur für Angehörige der Heilberufe, oder des Heilgewerbes oder den Vorstehern einer Einrichtung, die der Gesundheit dient, soweit sie mit Arzneimittel, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treibt oder sie in Ausübung ihres Berufes anwendet, veröffentlicht werden.
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