Alle unsere Geräte sind unter der Nummer CE 0344 als Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) zugelassen. Sie dürfen auf Grund dieser Zertifizierung zu therapeutischen Zwecken am Patienten angewendet werden.
Das MPG existiert unter anderem zum Schutze des Patienten. Jedes Gerät, das am Patienten benutzt werden soll, muss, um die Anforderungen des MPG zu erfüllen, eine Reihe Prüfungen bestehen bzw. Verfahren durchlaufen, bevor es für die Verwendung am Patienten freigegeben werden darf.
Nachdem dies ein sehr aufwendiges und kostspieliges Genehmigungsverfahren ist, scheuen manche Hersteller diesen Weg und versuchen Therapeuten mit geschickter Wortwahl glaubhaft zu machen, dass diese Bestimmungen für das „…-Therapiegerät“ nicht zutreffen oder die dafür erforderliche „CE-Zertifizierung“ oder „TÜV-Prüfung“ durchgeführt wurde. Wendet ein Therapeut Geräte an einem Patienten an, die nicht nach dem MPG zugelassen sind, so handelt er gegen das Gesetz. Im Falle eines Unfalles oder einer Anzeige wird in erster Linie der Therapeut zur Rechenschaft gezogen und – wenn überhaupt – erst viel später der Hersteller. Ein solcher Fall kann den Therapeuten hohe Geldbussen und seine Zulassung kosten.
Eine Zertifizierung nach dem MPG trifft nur zu, wenn für das Gerät ein Zertifikat mit einer 4-stelligen Nummer vorgelegt werden kann. Die Nummer identifiziert die Prüfungsstelle, bei der jede Behörde den tatsächlichen Status des Gerätes verifizieren kann.
Zu Ihrem eigenen Schutz raten wir daher, keine Geräte zu benutzen, die keine gültige Zertifizierung nach dem MPG haben.
Merkblatt zur EU-Richtlinie 93/42/EWG







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